Begleitung

Unsere rund 40 Ehrenamtlichen kommen gerne zu Ihnen und schenken Ihnen Zeit. Jeder Einzelne ist qualifiziert und ausgebildet nach § 4 Abs. 4 der Rahmenvereinbarung nach § 39a, Abs. 2, Satz 7 SGB V

Wie und in welchem Umfang diese Begleitung stattfinden soll, ist die individuelle Absprache und abhängig von den Wünschen der Betroffenen und des Ehrenamtlichen Mitarbeiters.